Planungsgrundsätze

Klima und Wetter sind natürliche Ereignisse in einer Landschaft. So auch Starkregen - früher Wolkenbruch – und Überschwemmungen. Aus der Sicht von Menschen, die durch solche Ereignisse Schäden erleiden mußten, werden sie zu Bedrohungen, die es künftig zu vermeiden gilt.
Ein absoluter Schutz vor einem künftigen Hochwasser kann auch prinzipiell nicht gegeben. werden. Aber zur Vermeidung oder Verringerung künftiger Schäden gibt es mehrere Möglichkeiten :

1.       Die extremen Wetter-Ereignisse der letzten Jahre sind aber durch die von Menschen mit-verursachte Klima-Erhitzung nicht mehr „natürlich“.
Daher sollen alle Menschen, nicht nur die von einem Hochwasser bedrohten, im privaten und gesellschaftlichen Leben alles mögliche tun bzw. unterlassen, was die drohende Klima-Erhitzung verringern kann.

2.       In der Nähe von (wieder) drohender Überschwemmung sollte nicht gebaut oder gesiedelt werden, oder Sachwerte aufgestellt werden.
Die Flutkatastrophen der letzten Zeit zeigen, daß nicht nur an den Flüssen Gefahr droht, sondern auch kleine Bäche zu reißenden Wassermassen werden.
Selbst auf Ebenen wo der Niederschlag nicht abfließen kann, gibt es Überschwemmungen.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft hat Hochwasser-Gefahrenkarten herausgegeben, z.B. :

https://www.geofachdatenserver.de/de/hochwassergefahrenkarte-hq100.html

Das Landesverwaltungsamt zeigt auf seiner Karte die potentiellen Überschwemmungsgebiete :
https://gfi.themenbrowser.de/UMN_LVWA/php/geoclient.php?name=uegebiet&ZOOMTOTABLE=Uegebiet,pdf,verordnung_selke  

 3. 3.      In der unbebauten Landschaft soll dem Fluß die Möglichkeit der Ausbreitung gegeben (Retentionsflächen) werden. Felder und Wiesen werden zwar überschwemmt, aber in der darunterliegenden Ortschaft wird der Hochwasser-Stand niedriger.

4.       In geeignetem Gelände können Hochwasserrückhaltebecken gebaut werden. Sie fangen die Wassermassen eines Starkregens des tauenden Schnees auf und reduzieren die Flutwelle im darunter liegenden Ort.
in den Orten Regenrückhaltebecken

5.       Im Ort sollen die Wassermassen ungehindert hindurch fließen können. Wehre oder enge Brücken, die zu einem Aufstau führen könnten, sind zurückbauen.

6.      bautechnischer Gebäudeschutz

7.       Ausrüstung von THW, Feuerwehr und Wasserwehr mit mobilem Schutzmaterial.

8.      Alarmsystem

9.      Versicherung gegen Extremschäden

Diese Maßnahmen sollen/können Menschen und Sachwerte vor einem schädigenden Hochwasser schützen. Sie können aber nicht vorbehaltlos angewendet werden, weil es noch andere, auch gesetzlich geschützte Güter gibt, die zu berücksichtigen sind :
- Naturschutz
- Umweltschutz
- Denkmalschutz.
Erst nach Berücksichtigung und Abwägung aller Schutzgüter darf eine der Maßnahmen (3. bis 6.) geplant, genehmigt und gebaut werden.
Da es bei jeder Maßnahme Befürworter und Gegner, Nutznießer und Benachteiligte gibt, ist es erforderlich, in einem demokratischen Verfahren in der Bevölkerung Akzeptanz zu erreichen.


Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
, in der  auch das Land Sachsen-Anhalt mitarbeitet, hat Empfehlungen zum Bau von Hochwasserrückhaltebecken herausgegeben.                                       Darin wird gewarnt:
       

in Ziff. 3.1
"Technischer Hochwasserschutz wird von der Bevölkerung häufig als absoluter Schutz empfunden, so daß die früher vorhandene Eigenvorsorge gegen Hochwasser verlernt wird und das Schadenspotential anwächst. Auf diese Weise kann es in den geschützten Gebieten zu den größten Hochwasserschäden kommen."
in Ziff. 4.3.1
Grundsätze zur Bemessung von Hochwasserschutzanlagen:
Überschwemmungsgebiete sollen grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden. Zum Schutz bestehender Bebauung ist folgendes zu berücksichtigen:
Neue Deiche, Hochwasserschutzmauern sowie Schutzanlagen für die Hochwasserrückhaltung dürfen nur zum Schutz vorhandener Siedlungen und wichtiger Anlagen gebaut werden, soweit es im überwiegend öffentlichen Interesse erforderlich ist.
Vor dem Bau von Hochwasserschutzanlagen ist zu prüfen, ob das Hochwasserrisiko nicht durch eine Hochwasser angepasste Gestaltung reduziert werden kann, so dass Hochwasserschutzanlagen nicht erforderlich sind.
Verloren gehender natürlicher Retentionsraum ist grundsätzlich zeitgleich auszugleichen.

Handlungsempfehlung:
Bemessung von Hochwasserschutzanlagen nach Randbedingungen des Einzelfalles:
Grundlage für die Bemessung von Hochwasserschutzanlagen muß eine Risikopartnerschaft von zuständiger Verwaltung und Betroffenen sein, verbunden mit einem Existenzschutz z.B. durch eine Versicherung.
Die Bemessung von örtlichen Hochwasserschutzanlagen sollte sich nach den Randbedingungen des Einzelfalles richten, orientiert an den Hochwasserschadenspotentialen und der gefährdeten Bevölkerung.

Die DIN 19700-12      Stauanlagen, Hochwasserrückhaltebecken
hat die Zielstellung eines Schutzgrades von HQ 100, dieses aber nicht bedingungslos, sondern ......
4.1.1 Ziel der Hochwasserrückhaltung
Ziel der Schutzmaßnahme durch Hochwasserrückhaltebecken ist, die für die Unterlieger schadensträchtigen Hochwasserereignisse zu reduzieren. Bei der Festlegung des Schutzzieles sind wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte sowie Möglichkeiten der Hochwasservorsorge zu berücksichtigen.
4.2.3 Hochwasserschutz (Hochwasserbemessungsfall 3)
Die Bemessung des gewöhnlichen Hochwasserrückhalteraumes nach Hochwasserbemessungsfall 3 (BHQ3) unterliegt den regional geprägten Anforderungen an den Schutz von Bebauung und Objekten oder dem Ausgleich der Wasserführung. ...

Die Empfehlungen  und die Norm  gehen zwar von dem Schutzziel HQ 100 aus, legen eine differenzierte Auftragsgestaltung nahe.
1994 ist bei einem HQ 200 kein Mensch direkt zu Schaden gekommen.
Deshalb kann der Schutz von Menschenleben praktisch gleichberechtigt mit den anderen schützenswerten Interessen der Menschen gesehen werden.

 

Auf unserer Seite Aktivitäten und Ereignisse zeigen wir den Weg auf, der zu unserem derzeitigen Kenntnisstand der laufenden Planung führte.

Hier unser Kenntnisstand zu der laufenden Planung.

Es bleibt das Problem der ökologischen Durchgängigkeit.

Es ist abzuwägen zwischen Natur- und Hochwasserschutz

Planungsbüro

Das Planungsbüros Tractebel aus Weimar übernahm den Auftrag - nicht wie üblich, um einzelne Objekte zu planen, sondern alle zusammen in ihrer gegenseitigen Abhängigkeit. Welche der Maßnahmen ist erforderlich und in welcher Größe, um mit geringstem Aufwand - technisch und ökologisch – das Ziel, ein HQ 100 für die Orte des Selketals zu erreichen - und teilte sie in diese Maßnahmevorschläge (MV ) :



MV 1 HRB Uhlenbach
MV 2 Querriegel und Steinverwallungen

MV 3 HRB Meisdorf klein
MV 3a HRBMeisdorf Standort SaubergQuerriegel und Steinverwallungen

MV 4 HRB Lange Wiese v
MV 5 HWS-Maßnahmen Ortslage Meisdorf

MV 6 HRB Emsleben




MV 1  Uhlenbach     ist, wie von uns angedacht, in der Planung

MV 2   Querriegel und Steinverwallungen Vorschlag des Vertreters BUND im Beirat, zwischen der Selke- und der Thalmühle mehrere kleine Wälle und Baumpflanzungen anzulegen.
Arbeitsbericht des Planungsbüros in der 8. Beiratssitzung am 2. Mai 2022 :
• Ziel der Planungen, ausreichender HWS für die untere Selke (Ortslagen Meisdorf,
       Ermsleben, Reinstedt,….., Hedersleben) wird nicht erreicht, keine Wirksamkeit

leistet auch in Kombinationen keinen Beitrag

Empfehlung: als HWS-Maßnahme NICHT weiter verfolgen 

 
MV 3      HRB Meisdorf klein Arbeitsbericht des Planungsbüros am 2. Mai 2022 :
• in der vorgegebenen Größe mit einem Stauvolumen (IGHR) von 210.000 m³   bewirkt Scheitelreduzierung um 15 m³/s unterstrom (notwendig Reduzierung 47 m³/s)

• allein nicht ausreichend

• MV3 mit höherem Stauvolumen führt zur Betroffenheit Ausbreitungsschwerpunkt Spanische Flagge (Stand Erfassung 2015.)

Entscheidung TSB : Ersatz HRB Meisdorf - Standort Meisdorf durch Standort Sauberg

 
MV 3a   HRB Meisdorf Standort Sauberg Vorgesehen ist ein HRB mit einem Stauraum gleich unterhalb der Selkemühle bis 2,5 km flußabwärts.

Der NABU hat eine Stellungnahme verfaßt, die die Unvereinbarkeit mit dem
      Naturschutz belegt mit dem Schluß, daß es nicht genehmigungsfähig ist.

Arbeitsbericht des Planungsbüros am 2. Mai 2022 :
• HRB mit einer Regelabgabe von 16 m³/s ist wirksam und allein ausreichend

• notwendiges Rückhaltevolumen 1,9 Mio. m³ (maßgebend 72h-Regen)

• Empfehlung

: weiter verfolgen, Prüfung Reduzierung Rückhaltevolumen mit
        optimierter Steuerung


 
MV 4     HRB Lange Wiese Von uns wurde ein HRB vorgeschlagen – in der Tabelle "mittel" genannt. Gegen "klein" hatten wir protestiert.

In der Planung steht auf Seite 12 :
Es wurde eingeschätzt, dass die Umsetzung des o.g. Planungsansatzes :HRB mit 1,24 Mio. m3 gewöhnlichem Rückhalteraum zu Konflikten führt. Aus vorgenanntem Grund wurden 3 Lösungen mit verschiedenen Randbedingungen und Rückhalteräumen für das HRB geprüft, die in nachstehender Tabelle beschriebenen werden.

Varianten

"klein"

"mittel"

"groß"

Idee gemäß Selkebeirat / AST mit Stauwurzel bis Pegel Erreichung Planungsziel (Ersatz des „Alten HRB Meisdorf“ unter Berücksichtigung optimierte Steuerung HRB Straßberg)
gewöhnlicher Rückhalteraum IGHR 0,36 Mio. m3 0,82 Mio. m3 1,24 Mio. m3
Schadloser Abfluss 20 m3/s bei HQ100 nicht erreichbar nicht erreichbar erreichbar
Dammhöhe (ca. über Gelände) 7,4 m 9,8 m 12,2 m


Das Planungsbüro ging bei der Dimensionierung der Maßnahmen von dem theoretischen Grundsatz aus, mit jedem einzelnen die Forderung HQ 100 zu erfüllen und erst in einem zweiten Schritt im Zusammenspiel die jeweils optimale Größe zu ermitteln. Diese Vorgehensweise wurde von den Bürgermeistern und der Bevölkerung nicht verstanden und führte zu scharfen Protesten gegen die Variante "groß".

Aus unserer Sicht ist nur die mittlere Variante realistisch,
sie hat eine ausreichende Größe,
sie beeinträchtigt nicht die Siedlung Liethe,
die Jugendherberge und das Hotel Zum Falken bleiben bei Hochwasser zugänglich.

Das Mausoleum ist ein Baudenkmal, der notwendige Schutz vor einem Hochwasser ist mit der Denkmalpflege zu klären.

>Die elegante Lösung, die Straße auf dem Damm entlang zu führen, wurde nicht in der Planung berücksichtigt.

geht um die Abwägung zwischen der Größe des HRB mit der entsprechenden Dammhöhe und dem Umfang von noch in der Ortslage Meisdorf erforderlichen Maßnahmen zum Schutz einiger weniger Gebäude.





MV 5      HWS-Maßnahmen Ortslage Meisdorf

Der Umfang der Maßnahmen in der Ortslage Meisdorf hängt ab von der Größe des HRB Lange Wiese; je größer diese ist, um so weniger Maßnahmen sind in Meisdorf nötig.

Aus unserer Kenntnis sind in Meisdorf bei jeder Hochwasserschutz-Maßnahme weitere Maßnahmen in Meisdorf erforderlich.


MV 6    HRB Ermsleben
entspricht weitgehend unseren Vorstellungen. "Bei der Lösungsfindung ist ein Optimum zwischen Rückhalteraum, Dammlänge und Abstand zum Pappelteich zu finden."
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