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Künftiges Hochwasser


42-801 Alternativen

Wir suchten nach Stellen, wo ein Hochwasser-Rückhalt mit geringer Schädigung der Natur möglich sein könnte. Einige haben wir im Laufe der Zeit als ungeeignet oder unnötig ausgesondert :  HRB Katzsohlbach, Mühlteich Güntersberge, HRB Meisdorf   siehe 42-Archiv Meisdf, HRB Sauerbach, Getel und B6n, Umflutmulde Reinstedt, Umflutmulde Gatersleben.

Die Teiche, die von unseren Vorfahren hauptsächlich als Energiespeicher für Mühlen und Bergwerke gebaut worden waren, können wegen ihrer kleinen Einzugsgebiete nicht viel zum Hochwasserschutz beitragen, aber drohendem Niedrigwasser der Selke können sie begegnen.

42-701 Alternativen

Auf Schutz vor Schäden durch Hochwasser hat die Bevölkerung einen Anspruch – aber nicht bedingungslos. Auch die Natur hat Anspruch auf Schutz. Wenn sich diese Schutz-Ziele widersprechen, muß nach Kompromissen oder Alternativen gesucht werden. Flächen, auf denen sich ein Hochwasser schadlos ausbreiten kann, gibt es im Gebirge nicht, so daß technischer Hochwasserschutz hier den Vorrang hat. Wir suchten nach Alternativen, also Stellen, wo ein Hochwasser-Rückhalt mit geringer Schädigung der Natur möglich sein könnte. Sie sind hier (flußabwärts) kurz erläutert; von denen wir einige (rot gekennzeichnet) im Laufe der Zeit als ungeeignet oder unnötig ausgesondert haben.

HRB Katzsohlbach      Damm oberhalb des kleinen Teiches. Obwohl nicht im NSG ist seine Inanspruchnahme für die Natur ein großer Verlust. Dieses HRB ist erforderlich, wenn die Vergrößerung des Mühlteiches für den Schutz Güntersberges nicht ausreicht

Mühlteich Güntersberge      Erhöhung des Dammes um ca. 1m. Der Bahndamm und die Gebäude am Ufer werden nicht beeinträchtigt Mit seinem großen Einzugsgebiet und der großen Teichfläche bietet diese Volumenvergrößerung einen hohen Schutz für die Unterlieger.

HRB Straßberg     Genauere Berechnungen werden höchstwahrscheinlich ergeben, dass das HRB kleiner werden kann. Auch bei der vom LHW vorgesehenen Größe dieses HRB sind Silberhütte, Alexisbad und der Siedlungen 1.Hammer bis Selkemühle nicht ausreichend geschützt. Um die Bewohner auch vor einem HQ 100 schützen zu können, sind diese Maßnahmen ein Kompromißangebot, denn bei Katzsohlbach und Straßberg wird zur Erreichung des o.g. Ziels die Natur ebenfalls geschädigt.

Teiche      Ein Ausbau dieser Teiche würde nur einen geringen weiteren Effekt bringen, weil ihr Einzugsgebiet sehr klein ist. Da die Harzteiche wichtige ökologische Funktionen erfüllen, steht eine komplette Inanspruchnahme für den Hochwasserrückhalt überhaupt nicht zur Debatte. Die Teiche, die von unseren Vorfahren hauptsächlich als Energiespeicher für Mühlen und Bergwerke gebaut worden waren, können wegen ihrer kleinen Einzugsgebiete nicht viel zum Hochwasserschutz beitragen, aber drohendem Niedrigwasser der Selke können sie begegnen.

HRB Uhlenbach      Damm oberhalb der Aufbereitungsanlage zur Klärung der Grubenwässer aus den Wasserlösungsstollen Rückstaufläche bis an die B 242
Die Undurchführbarkeit wird vom Landesamt für Geologie und Bergwesen nicht bestätigt.
Trotz HRB Straßberg erforderlich zum Schutz von Silberhütte, Mägdesprung und der Siedlungen 1. Hammer bis Selkemühle Dieser Bereich hat keine hochwertige Naturausstattung und keine touristischen Besonderheiten. Der Hochwasserschutz für Güntersberge, Silberhütte und Alexisbad findet hier stärkere Berücksichtigung.

HRB Meisdorf

HRB Lange Wiese – Ortslage Meisdorf       Damm vor dem ehemaligen Schwimmbad; Rückstau bis zum Pegel. Der verbleibende Durchfluß entspricht dem in der Selkestudie (Seite 90) genannten bordvollen Durchfluß.          Daher ist ein HRB bei Meisdorf hochwasserschutztechnisch überflüssig und würde das NSG Selketal zerstören. Der Rückstau wird gebildet durch die um max. 4 m erhöhte Straße.

Bei Durchführung aller o. g. Maßnahmen hat die Selke in Meisdorf nur noch ein Durchflußvolumen aufzunehmen, das mit der Kanalisierung der Selke im Ort aufgefangen werden kann. Daher ist der Bau eines HRB bei Meisdorf nicht gerechtfertigt, zumal es vor einem HW wie 1994 - einem HQ 200 - nicht ausreichend schützen würde.

Wir schlagen hier als örtliche Maßnahme die Kanalisierung der Selke vor, wenn nicht ein niedrigerer Schutz in Kauf genommen werden soll; also anders als in Gatersleben - weil es dort eine Alternative gibt; in Meisdorf ist aber eine Umflutmulde nicht realisierbar.

HRB Ermsleben      Mit einem das Tal abschließenden Damm, der bis 10 m hoch gebaut werden kann, entsteht eine Retentionsfläche, mit der sich der umfassendste Hochwasserschutz für alle Unterlieger erreichen läßt. Bei geringerer Höhe können stattdessen die HRB Sauerbach, Getel und B6n gebaut werden.

HRB Sauerbach, Getel und B6n

Umflutmulde Reinstedt,       1994 ist in dem offensichtlich ehemaligen Flußbett ein Teil des Hochwassers geflossen. Dieses Flußbett ist wieder herzurichten. Am Ortseingang von Reinstedt werden zwei Sperrbauwerke errichtet, die bei Hochwasser so gesteuert werden, dass die schadlos durchleitbare Wassermenge durch den Ort und die darüber hinausgehende Menge über die Umflutmulde fließt. Diese Maßnahme verursacht von allen hier vorgeschlagenen die geringsten Kosten.

Umflutmulde Gatersleben     folgt einem historischen Flußlauf und verläuft von einem neu zu bauenden Wehr zwischen Hoym und Gatersleben, dann westlich Gatersleben bis Hausneindorf und entlang des Bahndammes bis zur Mündung in die Bode.
Die Mulde wird durch einen ca. 1,5 m hohen Deich gegen den Ort Gatersleben (östlich) und den westlichen Rand des Überschwemmungsgebietes von 1994 begrenzt.
Erforderlich zum Schutz von Gatersleben vor einem HW aus dem Entstehungsgebiet der Selkeaue. Diese Umflutmulde ist deshalb sinnvoll, weil ein Starkregen nicht nur im Harz niedergeht, wo er im HRB Ermsleben aufgefangen würde, sondern wenn er in der Selkeaue niedergeht. Die Mulde bietet wesentlich höheren Schutz als die Kanalisierung.

natürlicher Hochwasserschutz

mobiler und individueller Hochwasserschutz ,

Extremschaden- Versicherung  = künft. HWS

 

Besserer Versicherungsschutz bei Hochwasser

Wer für seine Immobilie eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, ist damit gegen Brand, Blitzschlag und Explosion; Leitungswasser, Rohrbruch und Frost; Sturm und Hagel versichert – also nicht gegen Hochwasser. Bis 1994 war dies eine Pflichtversicherung; in der DDR waren darin auch Elementarschäden versichert.

Zu den Elementarschäden zählen Überschwemmung und Starkregen; Schneedruck und Lawinen; Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV hat für die gesamte Versicherungswirtschaft ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt. http://www.gdv.de/2013/06/zuers-public/ Dafür wurden Hochwasserereignisse mit aufsteigenden Wiederkehrperioden (Jährlichkeiten) simuliert und es wurden vier Gefährdungsklassen (GK) ermittelt:
 • GK 4 – statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser
 • GK 3 – statistisch einmal in 10–50 Jahren ein Hochwasser
 • GK 2 – statistisch einmal in 50–200 Jahren ein Hochwasser
• GK 1 – statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser

 Nach Branchenangaben seien rund ein Prozent der in Deutschland stehenden Gebäude nicht gegen Hochwasserschäden versicherbar.(Wikipedia)


Wahrscheinlich gehören alle nahe an der Selke stehenden Häuser zu der GK 4 – das heißt, sie sind nach der jetzigen Rechtslage nicht versicherbar, oder die Versicherungen verlangen einen unbezahlbar hohen Beitrag.

Die Justizminister der Länder bemühen sich (siehe Mitteldeutsche Zeitung vom 15. Nov. 2013 – "Flut- Versicherung für alle") um eine Pflichtversicherung für Immobilien gegen Elementarschäden, also auch gegen Hochwasser. Dafür ist ihnen Erfolg zu wünschen.
Es müßte eine allgemeine Gebäude-Pflichtversicherung geben für alle Schäden, die die derzeitige Gebäudeversicherung abdeckt sowie für Elementarschäden. Die Tarife sollten degressiv gestaltet werden, d.h. mit steigendem Risiko mit geringer steigenden Kosten, so daß auch die Menschen in besonders durch Hochwasser gefährdeten Gebieten die Versicherung bezahlen können. Die anderen Elementarschäden wie Starkregen und Schneedruck betreffen ja sowieso das ganze Land.
Der Einwand der Versicherungen, der vorbeugende Hochwasserschutz könnte vernachlässigt werden, wenn es eine Versicherungspflicht gäbe, ist einerseits zynisch, denn ein vernünftiger Bauherr baut nicht im Überschwemmungsgebiet und andererseits können in Bebauungsplänen Bauverbote festgelegt werden.

Außerdem sollten Entschädigungszahlungen nach einem Hochwasser nicht nur für den Wiederaufbau des zerstörten Hauses, sondern auch für den Aufbau an anderer, nicht von künftigem Hochwasser bedrohter Stelle verwendet werden dürfen.